DIE RECHTLICHE COMMUNITY AUF TWITTER.
Was ist Twitter?

Twitter ist "Microblogging", also Blogging in Kurzform. Auf Twitter stellt jeder Kurzantworten zu den einfachen Fragen ein: Was tust du gerade? Was denkst du gerade? Was siehst du?
User teilen der Community Ihre Mitteilungen und Erkenntnisse in Kurzform mit.
Die Beiträge sind nie länger als 140 Zeichen und somit maximal so lang wie eine SMS.
Dabei sind die Mitteilungen nie aufdringlich: Jeder entscheidet selbst, wessen Mitteilungen er lesen will. Dazu muss man sich bei der Person als "Follower" eintragen. Schon bekommt man alle neusten Kurz-Mitteilungen (Tweets) dieser Person auf seiner Twitter Homepage angezeigt. Es können Texte, Internetadressen und Fotos gezwitschert werden.
Sehr praktisch: Twitter kann problemlos über das Handy bedient und abgerufen werden.


Was ist Juratweet?

Juratweet vereint Twitter und Jura. Wer Twitter benutzt oder benutzen will, um sich mit anderen über rechtliche Themen aller Art auszutauschen, der ist hier genau richtig. Ob Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen oder Jura-Studenten - wer in der Rechtsbranche ist und sich unkompliziert und ohne Zeitaufwand austauschen will, der ist bei Juratweet willkommen!

Juratweet ist eine Webpräsenz, die selbst keine eigenen Inhalte erstellt oder veröffentlicht. Für die Beiträge von Usern auf Juratweet sind allein die User verantwortlich - Juratweet stellt diese automatisch nach Anmeldung/Freigabe durch die User online. Juratweet hat auf die Inhalte der Beiträge keinen Einfluss.

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